EINLEITUNG
Die Türkei ist
die einzige pluralistische säkulare Gesellschaft in der
muslimischen Welt. Sie hat der Entwicklung ihrer Beziehungen
mit anderen europäischen Ländern stets eine große Wichtigkeit
beigemessen, und die türkische Kultur hinterließ im Lauf der
Geschichte einen nachhaltigen Einfluss auf einen großen Teil
von Ost- und Südeuropa.
Im 19. Jh.
begann die Türkei, die wirtschaftlichen, politischen und
sozialen Strukturen des Landes zu „westernisieren“. Im Jahr
1923, nach dem Ersten Weltkrieg und der Verkündung der
Republik, wurde Westeuropa als Modell für die neuen weltlichen
Strukturen genommen.
Seit dieser
Zeit hat sich die Türkei stark nach dem Westen ausgerichtet.
Sie gehört zu den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen
und ist Mitglied der Nato, des Europarates und der
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, sowie ein assoziiertes Mitglied der
Westeuropäischen Union. Während des Kalten Krieges gehörte die
Türkei zur westlichen Allianz und verteidigte in diesem Rahmen
Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Bei der Verteidigung
des europäischen Kontinents hat die Türkei in dieser Hinsicht
eine wichtige Rolle gespielt und führt ihre Rolle noch immer
weiter. Die wichtigsten Grundsätze der türkischen Außenpolitik
konvergieren mit denen der europäischen Partner der Türkei.
Es ist daher
nur folgerichtig, dass die Türkei die enge Zusammenarbeit mit
Westeuropa im politischen Bereich mit einer Zusammenarbeit im
Wirtschaftsbereich abrundet. Aus diesem Grund nahm die Türkei
im Jahr 1959 eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), dem EU-Vorläufer, auf.
DAS ABKOMMEN VON
ANKARA
Im Juni 1959,
kurz nach der Gründung der EWG (1958) bewarb sich die Türkei
zum ersten Mal um eine Mitgliedschaft. Als Antwort auf diese
Bewerbung schlug die EWG der Türkei eine Assoziierung vor, bis
die Umstände der Türkei eine Mitgliedschaft erlaube. Die
nachfolgenden Verhandlungen führten am 12. September 1963 zur
Unterzeichnung des Abkommens von Ankara, mit dem die
Assoziation zwischen der Türkei und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde. Mit diesem Abkommen
sollte in drei Phasen, die als Integrationsinstrument dienen
sollte, mit der Errichtung einer Zollunion eine spätere
Mitgliedschaft der Türkei in der EWG gesichert werden.
Das Abkommen
von Ankara sieht die schrittweise Errichtung einer Zollunion
vor, die die beiden Parteien in Wirtschafts- und
Handelangelegenheiten einander näher bringen soll. In der
Zwischenzeit soll die EWG der Türkei finanzielle Unterstützung
leisten. Mit dem ersten Finanzprotokoll für die Phase zwischen
1963 und 1970 hat die EWG der Türkei Darlehn in Höhe von 175
Millionen ECU gewährt. Die der Türkei von der EWG in Form von
Zollkontingenten gewährten Handelskonzessionen erwiesen sich
jedoch nicht so wirksam wie erwartet. Dennoch haben die
Einfuhren aus der Türkei in die EEG im Jahr 1963 um 29 Prozent
und im Jahr 1972 um 42 Prozent zugenommen.
Obwohl das
Abkommen von Ankara nicht nur einen freien Warenverkehr,
sondern auch Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr
zwischen den Parteien vorsah, schloss es die Türkei von
Entscheidungsprozessen der EWG aus und erlaubte der Türkei zur
Beilegung von Konflikten keinen Rückgriff auf den Europäischen
Gerichtshof.
Die zwischen
den Parteien zu errichtende Zollunion ging über die
Abschaffung von Zöllen und mengenmäßige Beschränkungen für den
Handel zwischen den Parteien und die Anwendung des gemeinsamen
Zolltarifs der Gemeinschaft durch die Türkei auf Importe aus
Drittländern hinaus. Sie sah auch eine Angleichung an die
sonstigen Außenhandelsbestimmungen der EWG vor.
Bis heute ist
das Abkommen von Ankara die rechtliche Grundlage der
Assoziation zwischen der Türkei und der EU.
DAS
ZUSATZPROTOKOLL ZUM ABKOMMEN VON ANKARA
Das
Zusatzprotokoll vom 13. November 1970 beschreibt detailliert
den Ablauf für die Errichtung der Zollunion. Es sieht bei
Inkrafttreten des Protokolls für Einfuhren aus der Türkei (mit
einigen Ausnahmen, darunter auch Gewebe) eine Abschaffung von
Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen seitens der EWG vor.
In Übereinstimmung mit einem Zeitplan zur Annäherung der
türkischen Gesetzgebung an die der EU im Wirtschaftsbereich,
ist für die Türkei das Gleiche zu tun. Darüber hinaus sieht
das Zusatzprotokoll vor, innerhalb der nächsten 12 bis 22
Jahre zwischen den Parteien Freizügigkeit im Personenverkehr
herbeizuführen.
Das
Zusatzprotokoll brachte den Ausfuhren von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen aus der Türkei in die EU erhebliche Vorteile. Im
Jahr 1971 haben 92 Prozent der türkischen Ausfuhren von
Landwirtschaftserzeugnissen von diesem Plan profitiert. Trotz
der späteren EU-Mitgliedschaft anderer Produzenten von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Griechenland, Portugal
und Spanien und der Entscheidung der EWG mit bestimmten
Mittelmeerländern Präferenzabkommen abzuschließen, hat die
Türkei bis heute ihre Position als einer der privilegiertesten
Handelspartner der EWG beibehalten.
Wäre das
Zusatzprotokoll in Gänze umgesetzt worden, wären der freie
Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Annäherung der
türkischen Gesetzgebung mit der der EEG in einer Vielzahl von
Bereichen am Ende des 22jährigen Zeitplanes erreicht worden.
DIE
BEWERBUNG DER TÜRKEI UM VOLLMITGLIEDSCHAFT IM JAHR 1987
Am 24. Januar
1980 hat die Türkei den Schwerpunkt ihrer Wirtschaftspolitik,
basierend auf einem autarken Importsubstituierten Modell,
verlagert und ihre Wirtschaft für die Kräfte des Marktes
geöffnet. Nach dieser Verlagerung im Wirtschaftsbereich und
den Wahlen im Jahr 1983 normalisierten sich die nach der
Intervention des Militärs am 12. September 1980 praktisch zum
Stillstand gekommen Beziehungen zwischen der Türkei und der
Gemeinschaft. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklungen
hat sich die Türkei 1987 auf der Grundlage von Artikel 237 des
EWG-Vertrages um eine EU-Mitgliedschaft beworben. Dieser
Artikel gibt jedem europäischen Land das Recht, sich um eine
EU-Mitgliedschaft zu bewerben. Mit dem Wunsch nach Aufnahme
der Türkei, der nicht in den relevanten Bestimmungen des
Abkommen von Ankara sondern in denen des Vertrages von Rom
festgehalten ist, wurde gemäß der normalen Prozedere
verfahren. Die Bewerbung der Türkei wurde von dem Rat an die
Kommission zur Prüfung weitergeleitet. Damit wurde die
Qualifikation der Türkei bestätigt, besonders da eine ähnliche
Bewerbung Marokkos von dem Rat mit der Begründung, dass
Marokko kein europäisches Land sei, abgelehnt worden war. Die
Prüfung der Bewerbung war am 18. Dezember 1989 abgeschlossen
und wurde vom Rat am 5. Februar 1990 gebilligt. Grundsätzlich
wurde dabei die Qualifikation der Türkei unterstrichen, die
detaillierte Beurteilung der türkischen Bewerbung jedoch auf
einen späteren Zeitpunkt, bis sich bessere Gegebenheiten
herausgebildet haben, verschoben. Es wurde daneben angegeben,
dass der Beitritt der Türkei gleichermaßen auch durch die EU
interne Situation angesichts des Abschlusses des Gemeinsamen
Marktes, der das Inbetrachtziehen einer weiteren Erweiterung
unmöglich mache, verhindert sei. Es wurde unterstreichend
fortgeführt, dass ein umfassendes Kooperationsprogramm die für
Annäherung der beiden Seiten notwendig sei, und hinzugefügt,
dass die Zollunion bis 1995 wie vorhergesehen abgeschlossen
sein sollte.
Die Bewerbung
der Türkei erreichte nicht das gewünschte Ziel. Sie führte
jedoch zu einer Wiederbelebung der Beziehungen zwischen der
Türkei und der EU: auf beiden Seiten wurden die Bemühungen zur
Herausbildung einer Beziehung verstärkt, die politischen und
technischen Mechanismen der Organisation begannen erneut
zusammenzukommen und die Maßnahmen für die umfassende
Errichtung der Zollunion innerhalb des Zeitplanes wurden
wieder aufgenommen. Im Jahr 1990 wurde das Kooperationspaket
„Matutes Paket“ vereinbart. Auf Grund des Einspruches
Griechenlands konnte es jedoch nicht verabschiedet werden.
DIE ZOLLUNION
a) Die
technischen Aspekte der Zollunion
Die Türkei
entschied unter diesen Umständen, die vorgesehene Zollunion
mit der Gemeinschaft fertig zustellen. Die Gespräche wurden
1994 aufgenommen und am 6. März 1995 bei dem Treffen des
Assoziationsrats Türkei – EU abgeschlossen. Der
Assoziationsrat ist das höchste Organ der Assoziation. Er
setzt sich zusammen aus den Außenministern der 15 EU-Ländern
und dem Außenminister der Republik Türkei sowie einem
Vertreter der Kommission. An diesem Tag verabschiedete der
Assoziationsrat den Beschluss 1/95 über die Durchführung der
Zollunion zwischen der Türkei und der EU für Industriewaren
und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der
Türkei und der Europäischen Union zum 31. Dezember 1995. Auf
dem gleichen Treffen wurde auch ein Beschluss über
Begleitmaßnahmen verabschiedet und seitens der EU eine
Erklärung zur finanziellen Kooperation mit der Türkei als Teil
des Zollunionspakets abgegeben.
Mit dem
Inkrafttreten der Zollunion hat die Türkei alle Zölle und
Abgaben gleicher Wirkung auf Einfuhren von Industriegütern aus
der EU vollständig beseitigt. Darüber hinaus hat die Türkei
ihre Zölle und Abgaben gleicher Wirkung auf die Einfuhr von
Industriewaren aus Drittländern den für Drittlandswaren
geltenden zollrechtlichen Bestimmungen der EU angeglichen und
übernimmt zunehmend die allgemeinen Handelspolitik der EU
sowie die Präferenzabkommen mit bestimmten Drittländern.
Dieser Prozess sollte innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen
sein.
In Folge
dieser Maßnahmen wurden die von der Türkei für Industriegüter
aus EU-und EFTA-Länder erhobenen Schutzzölle von 5,9 Prozent
auf O Prozent und für ähnliche Waren aus Drittländern von 10,8
Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Letztere werden auf 3,5 Prozent
gesenkt werden, wenn die EU in Hinsicht auf die Verhandlungen
der Welthandelsorganisation (WTO) ihren Verpflichtungen
nachkommt.
Obwohl in dem
ursprünglichen Paket landwirtschaftliche Grunderzeugnisse
nicht enthalten waren, wurde am 1. Januar 1998 eine
Präferenzregelung für diese verabschiedet, und weitere
Bemühungen in diese Richtung werden erwartet. Darüber hinaus
übernimmt die Türkei zunehmend zahlreiche Maßnahmen der
gemeinsamen Agrarpolitik. Von der EU wird gemäß der
Entscheidung des Assoziationsrates hinsichtlich der Zollunion
erwartet, dass sie bei der Entwicklung ihrer Agrarpolitik die
Interessen der türkischen Landwirtschaft soweit wie möglich
berücksichtigt.
Die Türkei
arbeitet derzeit daran, ihre Gesetzgebung mit der
EU-Gesetzgebung in Einklang zu bringen. Dazu gehören in
Handelsangelegenheiten Kontroll- und Schutzmaßnahmen bei
Einfuhren aus der EU und Drittländern, Anwendung von
mengenmäßigen Beschränkungen und Zollkontingenten und Schutz
gegen gedumpte und subventionierte Einfuhren. Nach den
Wettbewerbsregeln werden Beihilfen aus staatlichen Mitteln
gleich welcher Art, die den Wettbewerb verhindern oder
verfälschen, verboten werden. Zu diesem Zweck wurde eine
Wettbewerbsbehörde errichtet. Zugelassen sind jedoch Beihilfen
für die wirtschaftliche Entwicklung der weniger entwickelten
Regionen der Türkei sowie zum Erhalt des kulturellen Erbes der
Türkei, die den Wettbewerb nicht negativ beeinflussen. In
Hinsicht auf die staatlichen Handelsmonopole gleicht die
Türkei ihre Gesetzgebung zunehmend an, um sicherzustellen,
dass keine Diskriminierung in den Versorgungs- und
Absatzbedingungen zwischen Staatsangehörigen der Türkei und
der EU-Mitgliedsstaaten bestehen. Wie in der Entscheidung des
Assoziationsrates zur Zollunion vorgesehen ist die Türkei
dabei, ihre Gesetze im Verlauf einer voraussichtlich fünf
jährigen Übergangszeit der gemeinschaftlichen Rechtsakte über
die Beseitigung technischer Handelshemmnisse anzupassen. Im
Rahmen dieses Prozesses wird eine wirksame Zusammenarbeit
zwischen der Türkei und der EU in den Bereichen Normung,
Kalibrierung, Qualitätssicherung, Akkreditierung, Prüfung und
Zertifizierung erreicht werden. Die Anpassung der türkischen
Gesetzgebung an die der EU in Hinsicht auf geistiges,
gewerbliches und kommerzielles Eigentum ist abgeschlossen.
Nunmehr werden Verbraucherschutzgesetze erlassen. Es wichtig
festzuhalten, dass es beiden Parteien verboten ist, innere Zölle als indirekte Schutzmechanismen und Steuerbegünstigungen
als Exportsubventionen anzuwenden.
b.)
Entschließung zu begleitenden Maßnahmen
Neben diesen
eher technischen Bestimmungen in Zusammenhang mit der
Errichtung und dem richtigen Funktionieren der Zollunion
beinhaltet dieses Packet auch eine Entschließung des
Assoziationsrates zur Intensivierung der Zusammenarbeit
zwischen der Türkei und der EU in Bereichen, die nicht von der
Zollunion abgedeckt sind, wie industrielle Zusammenarbeit,
transeuropäische Netzwerke, Energie, Transport,
Telekommunikation, Landwirtschaft, Umwelt, Wissenschaft,
Statistik sowie für rechtliche und innenpolitische
Angelegenheiten, Verbraucherschutz, kulturelle Zusammenarbeit,
Informationen usw. Diese Bestimmungen zielen auch darauf ab
sicherzustellen, dass die stärkere Integration der Türkei
durch die Zollunion nicht nur auf Wirtschafts- und
Handeslangelegenheiten beschränkt war, sondern im Rahmen des
Abkommens von Ankara ihr Ziel erreicht hat: Sie ist ein
wichtiger Eckstein für den EU-Beitritt der Türkei.
c.)
Finanzielle Zusammenarbeit
Der dritte
Teil des Zollunionspacketes ist das auf dem Treffen des
Assoziierungsrates, bei dem die Entscheidung 1/95
verabschiedet wurde, von der EU gemachte Statement zur
finanziellen Zusammenarbeit. Diese belief sich auf 2,22
Billionen ECU und war auf fünf Jahre angelegt. Sie zielte
darauf ab, die durch die Öffnung der türkischen Wirtschaft für
den europäischen Wettbewerb entstandenen Last zu erleichtern,
die Infrastruktur der Türkei zu verbessern und die
wirtschaftliche Disparität zwischen den beiden Parteien
auszubalancieren. Die in diesem Rahmen vorgesehene
Zusammenarbeit ist jedoch durch mangelnden politischen Willen
seitens EU bis heute nicht realisiert worden.
d.)
Die ersten Resultate der Zollunion
Die
Handelszahlen nach in Krafttreten der Zollunion zeigen, dass
die Importe aus der EU in die Türkei im Jahr 1996 im Vergleich
zum Jahr 1995 um 34,7 Prozent gestiegen sind und 22, 7
Billionen Dollar erreicht haben. Demgegenüber sind die Importe
aus der Türkei, die sich auf 11,477 Billionen Dollar belaufen,
nur um 3,6 Prozent gestiegen. Mit einem Importanteil von 52,9
Prozent und einem Exportanteil von 49,5 Prozent ist die EU
weiterhin der größte Handelspartner der Türkei. Dieser Trend
setzte sich 1997 und 1998 weiter fort. Die türkischen Exporte
in die EU stiegen von 12.2 Billionen Dollar im Jahr 1997 auf
13,4 Billionen Dollar im Jahr 1998. Die Importe aus der EU in
die Türkei stiegen von 24 Billionen Dollar im Jahr 1997 auf
24,8 Billionen Dollar im Jahr 1998. Im Jahr 1997 stieg der
Anteil von Importen aus der EU in die Türkei im Vergleich zu
Importen aus anderen Ländern weiter und erreichte 51,1
Prozent. Im Jahr 1998 erreichte er 52,5 Prozent. Auch der
Anteil der EU-Exporte im Gesamtvergleich stieg, von 46,6
Prozent im Jahr 1997 auf 50 Prozent im Jahr 1998. Nach den
Zahlen von 1997 liegt der Export in die Türkei aus der EU im
Gesamtvergleich bei 3,1 Prozent. Damit wird die Bedeutung des
Potentials der Türkei als growing market für die
EU deutlich. Im Gesamtvergleich liegt der Anteil der
türkischen Importe bei 1,8 Prozent.
Da die EU
ihren Zolltarif für Importe aus der Türkei bereits vor der
Zollunion abgeschafft hat, und die einzigen Handelshemmnisse
die Quoten für Textilien waren, Quoten, die von der Türkei
nicht erreicht werden konnten, hat die Zollunion zu keiner
bedeutenden Liberalisierung der türkischen EU-Exporte geführt.
Darüber hinaus handelt es sich bei den aus der Türkei in die
EU exportierten Waren zu 66 Prozent um Konsumgüter. Sie sind
damit von dem sich ändernden Konsumverhalten in Europa
abhängig. Die geringe Wachstumsrate in Deutschland, unserem
wichtigsten Handelspartner innerhalb der EU, wirkte sich 1996
negativ auf die Zunahme der türkischen Exporte nach
Deutschland aus. Mit größeren Wachstumsraten in der EU ist auch
ein Anwachsen der türkischen Exporte dorthin zu erwarten. Die
türkische Industrie hat sich dieser neuen
Wettbewerbsorientierten Situation gut angepasst. Bisher gab es
in keinem Bereich ernsthafte Probleme.
Die Bemühungen
der Türkei, sich der EU-Handelspolitik gegenüber Drittländern
anzupassen führte zu Freihandelsabkommen mit Israel, Rumänien,
Tschechien, Slovakien, Ungarn, Slowenien, Estland, Litauen,
Lettland, Bulgarien und den EFTA-Staaten. Die Verhandlungen
mit Polen wurden erfolgreich abgeschlossen und das
entsprechende Abkommen wird demnächst unterschrieben werden.
Das Abkommen mit Makedonien ist paraphiert und die
Verhandlungen mit Tunesien, Marokko, Ägypten und der
Palästinensischen Autonomiebehörde wurden aufgenommen. Zudem
wurden die Vorbereitungen zur Anpassung mit den EU's GSP auf
den Weg gebracht. Es wurde eine Übereinkunft mit der EU zur
weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen
Produkten erreicht, und das Freihandelsabkommen mit der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (ECSC) ist am 1.
August
1996
in Kraft
getreten. Die Zollunion ist ein wichtiger Schritt für die
vollständige Integration der Türkei in die EU. Sie hat trotz
gegenteiliger Voraussagen gezeigt, dass die türkische
Wirtschaft in der Lage ist, dem EU-Wettbewerb standzuhalten.
DER
EU-ERWEITERUNGSPROZESS UND DIE TÜRKEI
Die Türkei
misst dem aktuellen Erweiterungsprozess der EU aus zwei
Gründen eine große Bedeutung bei. Erstens, nachdem die Türkei
bei der Auflösung des Sowjetblocks eine aktive Rolle gespielt
hat, ist es selbstverständlich, dass das Land eine Beteiligung
an dem Aufbau der europäischen Architektur anstrebt, die zu
schaffen, sie unterstützt hat. Zweitens zielt die Assoziation
Türkei EU auf eine Vollmitglieschaft der Türkei in der EU ab.
Das macht auch die Zollunion, die mit ihrer Dynamik zu einer
weitern Annäherung zwischen den beiden Parteien führen wird,
noch einmal deutlich. Aus diesem Grund steht für die Türkei die
Frage nach einer türkischen Beteiligung an dem
EU-Erweiterungsprozess weiterhin auf der Tagesordnung der
Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Auf dem letzten
Treffen des Assoziationsrates am 29. April 1997 hat die EU die
Qualifikation der Türkei für eine Mitgliedschaft in der EU
bestätigt und die Kommission gebeten, eine Empfehlung für die
Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei vorzubereiten.
Gleichzeitig wurde angegeben, dass die Entwicklung dieser
Beziehung von einer Reihe von Faktoren, die in einem
Zusammenhang mit Griechenland, Zypern und den Menschenrechten
stehen, abhängig ist.
Dennoch hat
die Kommission in ihrem Bericht Agenda 2000 , der am
16. Juli 1997 veröffentlicht wurde, die Türkei nicht in den
Erweiterungsprozess einbezogen. Während der Bericht zwar
einerseits einräumt, dass die Entwicklung der Zollunion sich
zufrieden stellend gestaltet und zeigt, dass die Türkei sich
den Normen der EU in zahlreichen Bereichen anpassen kann,
wiederholt er aber die gleichen politischen und
wirtschaftlichen Argumente gegen die Türkei und weist nicht
auf das von der Türkei angestrebte Ziel der Vollmitgliedschaft
hin. Am Tag der Veröffentlichung der Agenda 2000 wurde auch
die Mitteilung zur Verbesserung der Beziehungen zur Türkei
veröffentlicht. Darin wird die Qualifikation der Türkei für
eine EU-Mitgliedschaft noch einmal bestätigt, und eine Anzahl
von Empfehlungen gemacht, die von der Liberalisierung von
Dienstleistungen bis hin zum Verbraucherschutz reichen und
darauf abzielen, die Beziehungen zwischen der Türkei und der
EU über die Zollunion hinaus zu erweitern. Es werden dabei
jedoch auch einige politische Themen als Vorbedingungen für
die Erweiterung der Beziehungen genannt.
Es wurde als
Widerspruch betrachtet, dass die EU die Qualifikation der
Türkei für eine EU-Mitgliedschaft bestätigt aber sie in
Hinsicht auf den Erweiterungsprozess ausschloss. Die
Kommission entschied sich, Maßnahmen zur Stärkung der
Beziehung innerhalb des bestehenden Rahmens vorzuschlagen. Sie
ergänzte diese mit dem Plan, die Türkei zu der Europa-
Konferenz einzuladen. Im Licht der Behauptungen der EU, dass
alle Kandidaten nach denselben objektiven Kriterien und ohne
Vorurteil beurteilt werden würden, betrachtete die Türkei
diese Herangehensweise als ungerecht und diskriminierend.
Trotz der
Argumentation der Kommission, dass für die Türkei und die
anderen Kandidaten dieselben Kriterien zur Anwendung kämen,
führten diese im Resultat zu unterschiedlichen logischen
Schlüssen.
DER EUROPÄISCHE RAT VON
LUXEMBURG UND DIE DARAN ANSCHLIESSENDE PHASE
Obwohl die
Entscheidung des Europäischen Rates mehr oder weniger nur den
Inhalt der Agenda 2000
spiegelte, sollten nachstehende, die Türkei
betreffenden Punkte hervorgehoben werden.
- Es wurde
bestätigt, dass eine Mitgliedschaft der Türkei möglich ist.
- Die EU
entschied die Vorbereitung einer Strategie, um die Türkei auf
den Beitritt vorzubereiten, und eine besondere Verfahrensweise
zur Beurteilung der Fortschritte.
- Die Türkei
wurde zwar zur Europakonferenz eingeladen, aber es wurden
unakzeptable Vorbedingungen gestellt.
- Die
Entwicklung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU
wurde von bestimmten wirtschaftlichen, politischen und
außenpolitischen Fragen abhängig gemacht.
- Die
Kommission wurde gebeten, einige Vorschläge zur Verbesserung
der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU zu machen.
In einem
Statement nach dem Gipfel kritisierte die türkische Regierung
die Haltung der EU. Es wurde jedoch deutlich gemacht, dass das
Ziel der Türkei, eine Vollmitgliedschaft und vollständige
Assoziation, weiterhin bestehen würde, dass aber die
Entwicklung der bilateralen Beziehungen davon abhinge, inwieweit
die EU ihren Verpflichtungen nachkäme und dass bis zu einer
geänderten Haltung der EU keine Themen außerhalb des
vertraglichen Kontextes der bilateralen Beziehungen mit der EU
geführt würden. In Übereinstimmung mit diesem Statement, nahm
die Türkei nicht an dem Eröffnungstreffen der Europakonferenz,
die am 12. März
1998
in London
stattfand, teil. Die Türkei hat damit deutlich gemacht, dass
der Weg aus dieser schwierigen Situation von dem von der EU an
den Tag gelegten politischen Willen abhängig ist.
Am 4. März
1998 veröffentlichte die EU ihre Empfehlungen für eine
„Europäische Strategie“. Ihr Inhalt war dem vorangegangener
Pakete, die von der EU zwar versprochen aber nicht eingehalten
wurden, mehr oder weniger gleich. Darüber hinaus hielt die
Unsicherheit über die Finanzierung dieses Paketes, die Türkei
davon auszugehen, dass dieses bald umgesetzt werden würde. Die
Kommission selbst räumte ein, dass für die Umsetzung dieses
Paketes erhebliche finanzielle Mittel notwendig seien.
Das
Gipfeltreffen in Cardiff vom 15. bis 16. Juni 1998 bot eine
gute Gelegenheit, die ungerechtfertige schwierige Phase in den
Beziehungen zwischen der Türkei und der EU nach dem
Luxemburger Gipfel zu korrigieren. Obwohl bestimmte
Entwicklungen in Hinsicht auf die für die Türkei genutzte
Ausdrucksweise in den Schlussfolgerungen des Gipfels erzielt
werden konnten, waren diese für die Türkei nicht ausreichend,
um den nach dem Luxemburger Gipfel eingeschlagenen Kurs zu
ändern. Ein wichtiges Ergebnis des Gipfels von Cardiff in
Hinsicht für die Beziehungen zwischen der Türkei und der Eu
war die Unterstützung der EU-Führer für die „
Europa-Strategie“ der Kommission für die Türkei und die
Forderung an die Kommission, Lösungen in Hinsicht auf die
Verfügbarkeit der finanziellen Mittel zur Umsetzung der
Europa-Strategie zu finden.
In dem
Statement des Außenministeriums nach dem Gipfel von Cardiff
wurden die o. g. positiven Entwicklungen erwähnt. Die
Forderung an die EU, in Hinsicht auf die Umsetzung der
Europa-Strategie, die erforderlichen finanziellen Mittel zu
finden, wurde interpretiert als Indikator für das Bewusstsein
der Notwendigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber
der Türkei mit der erforderlichen Betonung der Wichtigkeit von
konkreten Schritten in diesem Bereich auf Seiten der EU. Das
Statement unterstreicht den Kontrast zwischen der für andere
Länder entworfenen Vor Beittritts-Strategie und der
Europa-Strategie für die Türkei. Diese besteht lediglich aus
einigen Ideen deren Finanzierung unklar ist. Es betont auch
die Tatsache, dass die Türkei es nicht akzeptieren würde, dass
man die Kandidatur der Türkei zusätzlichen politischen
Vorbedingungen unterwerfe, dass die Parameter der
Regierungserklärung vom 14. Dezember 1997 weiterhin gültig
blieben und das die anhaltende Blockierung durch Griechenland
weiterhin die Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland
negativ beeinflusse.
In der Tat
gibt es in der Strategie keine neuen Elemente. Die meisten der
darin gemachten Vorschläge wiederholen Verpflichtungen anderer
Verträge, denen man nicht nachgekommen ist. Trotz vier
Gesprächsrunden gab es keinen ausreichenden Fortschritt bei
der Umsetzung der von der EU als Basis für die Entwicklung der
Beziehungen der Türkei zur EU vorgeschlagenen Strategie. Der
Mangel an finanziellen Mitteln und einer wirklichen
Perspektive für den Beitritt der Türkei waren in der Tat die
Haupthindernisse für die Umsetzung der Strategie. Um die
Beziehungen der Türkei auf auf die gewünschte Ebene zu
bringen, ist die Strategie daher unzureichend gewesen.
Auf dem
Europarat von Köln am 3. bis 4. Juni 1999 hat die deutsche
Präsidentschaft eine neue Initiative ergriffen, um die
Anerkennung der türkischen Kandidatur zu denselben Bedingungen
wie sie auch für andere Kandidaten gelten sicherzustellen. Im
Vergleich zu der vorherigen deutschen Regierung schien die
neue deutsche Koalitionsregierung, die im Oktober 1998 gewählt
wurde, eine positivere Linie in Hinsicht auf die
Beitrittsbestrebungen der Türkei zu vertreten. Auf Grund
einiger EU-Mitgliedsstaaten wurde diese Initiative jedoch
nicht realisiert, und in Folge berücksichtigte die EU die
Türkei nicht bei dem Beitrittsprozess. In Hinsicht auf die
Anerkennung des türkischen Kadidatenstatus war dies nur eine
weitere klare Nichtbeachtung seitens der EU. In einem von dem
Stellvertretenden Sprecher des Außenministeriums am 4. Juni
1999 abgegebenen Statement wurde daher zwar zum Ausdruck
gebracht, dass man die Initiative der deutschen
Präsidentschaft begrüßt habe aber auch, dass die von der
türkischen Regierung am 14. Dezember 1997 im Anschluss an den
Luxemburger Gipfel getroffene Entscheidung in Bezug auf die
Beziehungen zur EU auf Grund der auf dem Kölner Gipfel
fortgesetzten Diskriminierung hinsichtlich der Anerkennung des
türkischen Kandidatenstatus weiterhin bestehen bleiben würde.
Auf ihrem
Treffen am 4. und 5. September im finnischen Saariselka
diskutierten die Außenminister der EU über Hilfen für die
Türkei nach den Erdbeben im August 1999 im Nordwesten des
Landes und über die zukünftigen Beziehungen zwischen der
Türkei und der Union.
Auf dem
Treffen wurde keine Einigkeit über den Kandidatenstatus der
Türkei erzielt.
Der Präsident
des EU-Rats , der finnische Außenminister Tarja Halonen, lud
den türkischen Außenminister Ismail Cem jedoch zur Teilnahme
an einem Arbeitsessen nach der Zusammenkunft des Rates für
Allgemeine Angelegenheiten am 13. September
1999
in Brüssel ein.
Diese Einladung bot eine Gelegenheit die Sicht der Türkei in
Hinsicht auf den notwendigen Wiederaufbau nach den Erdbeben
und die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU darzulegen.
Zusätzlich zu
den zwei Notfallpaketen / Hilfspaketen in Höhe von je 2
Millionen Euro, die der Türkei in der Woche nach den Beben zur
Verfügung gestellt wurden, wurde auf diesem Treffen ein Konsens
über ein weiteres Hilfspaket für die Türkei in Höhe von 30
Millionen Euro für den Wiederaufbau erzielt.
Es war
eindeutig, dass ein Betrag von 150 Millionen Euro, der bereits
im Rahmen der Europa-Strategie für die Türkei und für einen
Zeitraum von drei Jahren vorgesehen war, nun freigegeben
werden kann. Der Gesamtbetrag ist in zwei Beträge von 15 und
135 Millionen Euro gesplittert. Die „Übereinstimmungsregelung
“ gilt nur für den Teilbetrag von 15 Millionen Euro. Über den
anderen Teilbetrag ist mit Konsens zu entscheiden.
Die
Europäische Investitionsbank hat um der Türkei bei der
Überwindung der Folgen der Erdbeben zu helfen entschieden,
einen Kredit zwischen 500 und 600 Millionen Euro zur Verfügung
zu stellen. Daneben ist auch die Zuteilung für die Türkei
eines substantiellen Teils der finanziellen Mittel aus dem
MEDA II Programm für die Phase 2000 – 2007 vorgesehen.
Dennoch hat
Griechenland sein Veto weder für die 375 Millionen Euro aus
den Budgetmitteln noch für die 750 Millionen Euro der
Europäischen Investitionsbank, die für die Türkei 1995 bei der
Umsetzung der Zollunion zwischen der Türkei und der EU
vorgesehen waren, zurückgezogen.
In
Vorbereitung des am 10. und 11. Dezember
1999
in Helsinki
stattfindenden Europäischen Rats hat die Kommission am 13.
Oktober 1999 ihren zweiten regelmäßigen Bericht zum
Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt
veröffentlicht. In den zusammengestellten Unterlagen, die mit
dem Fortschrittsbericht vorgestellt wurden, wurde mit dem
Vorschlag, die Türkei als EU-Kandidat in Betracht zu ziehen,
der durch eine konkrete Verfahrensweise, wie sie auch für die
anderen Kandidaten gilt, unterstützt wurde, ein wichtiger
Schritt gemacht. Die Türkei begrüßte diesen Vorschlag zur
Vorbereitung auf eine EU-Vollmitgliedschaft. In dem Statement
des türkischen Außenministeriums wurde mitgeteilt, dass die
Billigung des Vorschlags der EU-Kommission bei dem
Europäischen Rat von Helsinki, mit anderen Worten die
Anerkennung der Türkei als EU-Kandidaten mit allen inhärenten
Modalitäten, in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU
eine neue Phase einleiten würde.
Nach dem
OSZE-Gipfel in Istanbul gab Außenminister Cem ein Arbeitsessen
für seine EU-Amtskollegen. Bei dieser Zusammenkunft wurde die
Kandidatur der Türkei bei dem Europäischen Rat von Helsinki
eingehend diskutiert und der Türkei die Möglichkeit gegeben,
die neusten Entwicklungen darzulegen.
Der
Europäische Rat von Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999
brachte den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU einen
Durchbruch. In Helsinki wurde der Kandidatenstatus der Türkei
ohne Vorbedingungen und auf der selben Grundlage, die auch für
andere Kandidaten gilt, anerkannt. Mit der Anerkennung des
Kandidatenstatus billigten die Schlussfolgerungen der
Präsidentschaft die von der Kommission am 13. Oktober 1999
gemachten Vorschläge. Damit kann die Türkei wie andere
Kandidaten auch, in Hinsicht auf die eigenen Reformen von der
Beitrittsstrategie profitieren. Dazu gehören auch die
Beitrittspartnerschaft, die entsprechend verfasst werden wird,
und das Nationale Programm zur Übernahme des
gemeinschaftlichen Besitzstandes an Gesetzen und Regeln. Die
Türkei wird an den Programmen der Gemeinschaft, die für andere
Kandidaten zur Teilnahme offen stehen, teilnehmen. Die Türkei
wird im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess zu den Treffen
der Kandidatenländer und der Union eingeladen werden. Darüber
hinaus wird es eine Verordnung zur finanziellen Hilfe für die
Türkei im Rahmen der Heranführungsstrategie
geben.